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Online Bestellung
Jeder Gastangler hat die Möglichkeit, Rund um die Uhr, ohne die Verkaufsstellen zu besuchen, selber eine Karte zu Kaufen. Über die Seite http://www.fischereiverein-bad-mergentheim.de können diese ab sofort online gekauft werden. Für den Ausdruck der Gastkarte muss immer die Gewässerordnung mit ausgedruckt und mitgeführt werden werden.
Liebe Gastfischer
Ab 2015 gibt es für den Hollenbacher See keine Angelkarten mehr Online.
Wer von euch am Hollenbacher See fischen möchte bekommt seine Tageskarte
Bageno
Zaisenmühlstraße 6
97980 Bad Mergentheim
Tel. 07931/973612
Online Fischerei - Erlaubnisschein
beantragen.
( Nur Gültig in verbindung mit dem staatlichen Fischereischein )
* Gewässer / Kartenart :
Bitte wählen
Tauber (Tageskarte 18.00.-)
Jagst bei Unterregensbach (Tageskarte 18.00.-)
Angelkarten gibt es online nur für einen Angeltag .
* Zeitlich gültig am: (TT.MM.JJJJ)
* Fischereischein Nr.
* Ausstellende Behörde:.
* Ausstellungsdatum: (TT.MM.JJJJ)
* Gültig bis: (TT.MM.JJJJ)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fischereivereins Bad Mergentheim e.V Stand: 01. Januar 2014 1.Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Erlaubnisscheinen durch des Fischereivereins Bad Mergentheim e.V über den Internetauftritt www.fischereiverein-Bad-Mergentheim.de 2.Voraussetzungen Der Angler muss im Besitz für das entsprechenden Gewässer gültigen Angelberechtigung sein (Angelschein). Weiterhin muss er über eine Computeranlage verfügen, die den Zugriff auf das Internet und den Druck von Tageserlaubnisscheinen ermöglicht. Der Vertrag kommt durch folgende Schritte zustande: A, Der Angler muss sich einmalig kostenlos auf www.fischereiverein-bad-mergentheim.de mit der Hinterlegung seiner Adressdaten und seiner Angelerlaubnisdaten (Angelschein) registrieren. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs akzeptiert er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. B, Zur Erlangung eines Erlaubnisscheins geht der Angler folgendermaßen vor. Der Angler wählt das gewünschte Gewässer und den gewünschten Tag (bzw. Zeitabschnitt bei Dauerkarten) aus. In einem weiteren Schritt akzeptiert der Angler die Gewässerordnung des betreffenden Gewässers. Mit einem Mausklick auf die Schaltfläche 'Weiter zum Bezahlen' gibt der Angler ein Angebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt mit der Weiterleitung auf die nächste Seite. Anschließend wählt er die Methode der Zahlung aus. Nach einer erfolgreichen Bezahlung wird der Erlaubnisschein angezeigt und muss vom Angler ausgedruckt werden. C, Durch die Erteilung einer Erlaubnisscheinnummer kommt gleichzeitig ein Vertrag zwischen dem Angler und dem Ausgabeberechtigten zustande. 3. Service-Gebühr, Erlaubnisscheinentgelt und Zahlung Die im Internet angegebene Gesamtpreis für einen Erlaubnisschein setzt sich aus dem Erlaubnisscheinentgelt, das an den Ausgabeberechtigten weitergeleitet wird, und der Service-Gebühr für den Online-Verkauf zusammen. Der Gesamtpreis kann generell per Sofortüberweisung, erfolgen. Einzelne Zahlungsarten können vorübergehend deaktiviert sein. Sollte eine Zahlung aufgrund fehlender Deckung oder eines anderen Grundes rückbelastet werden, hat der Fischereivereins Bad Mergentheim e.V Anspruch auf sofortige Rücksendung des Erlaubnisscheins und Ersatz des Aufwandes. Dazu gehört die Erstattung der Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 Euro. Werden Erlaubnisscheine nicht innerhalb 7 Tagen nach Benachrichtigung über die Rückbelastung an den Angler zurückgesandt, ist der Fischereivereins Bad Mergentheim e.V berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Fischereivereins Bad Mergentheim e.V berechtigt vom Angler eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25,00 Euro zu berechnen. 4. Erteilung des Erlaubnisscheins Der Erlaubnisschein wird auf Fischereivereins Bad Mergentheim e.V nach Abschluss des Bestellvorgangs zum Ausdruck bereitgestellt. Der Angler ist für den ordnungsgemäßen Ausdruck verantwortlich. 5. Widerrufs- und Rückgaberecht Die durch den Fischereivereins Bad Mergentheim e.V vorgenommene Vermittlung von Erlaubnisscheinen betrifft Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Hinsichtlich der Vermittlung von Erlaubnisscheinen besteht kein Widerruf- oder Rückgaberecht des Anglers, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Erlaubnisscheinen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Fischereivereins Bad Mergentheim e.V binden und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. 6.Leistungsstörungen Für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Zugang zu den Gewässern ist der Ausgabeberechtigte verantwortlich. Er ist daher für Leistungsstörungen im Bereich der Gewässer verantwortlich. Für den Ausdruck und das Mitführen des Erlaubnisscheins,Gewasserordnung und den Besitz eines Angelscheins ist der Angler verantwortlich. Leistungsstörungen in seinem Bereich hat er selber zu verantworten. Eine Erstattung der von Fischereivereins Bad Mergentheim e.V erhobenen Systemgebühren ist für den Fall einer Leistungsstörung ausgeschlossen. Fischereivereins Bad Mergentheim e.V behält sich den Rücktritt vom Vermittlungsvertrag für den Fall der Unmöglichkeit (höhere Gewalt) vor. In diesem Fall wird der Fischereivereins Bad Mergentheim e.V nach Möglichkeit den Angler informieren und Leistungen oder Teile davon zurückerstatten. 7.Haftung Die Haftung von Fischereivereins Bad Mergentheim e.V auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht und durch vorsätzliches Verhalten von Fischereivereins Bad Mergentheim e.V oder der von Fischereivereins Bad Mergentheim e.V beauftragten Personen herbeigeführt wird. 8.Sonstige(Bestimmungen) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertrage über den internationalen Kauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist Heilbronn. 9.Salvatorische(Klausel) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären."
Ich besitze den staatlichen Fischereischein
Ich habe die AGB's gelesen.
Bitte geben Sie den Spamschutzcode im linken Bild in das Linke Formularfeld ein.